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Beerdigung

Jedes Mitglied der Evangelischen Kirche hat Anspruch auf eine kirchliche Trauerfeier. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat sich damit indirekt auch gegen eine kirchliche Begleitung im Todesfall ausgesprochen.
Falls die Angehörigen trotzdem eine evangelische Beisetzung wünschen, sollten sie sich mit ihrem Wunsch an den Gemeindepfarrer des Verstorbenen wenden. Die Bedingungen, unter denen ein Nicht-Mitglied trotzdem kirchlich bestattet werden kann, sind in der Lebensordnung der Evangelischen Kirche aufgeführt:

  • "wenn bekannt ist oder glaubhaft versichert wird, dass der Verstorbene die Aufnahme oder einen Wiedereintritt in die Evangelische Kirche angestrebt oder erbeten hat;
  • wenn der Verstorbene Mitglied einer anderen christlichen Kirche oder Glaubensgemeinschaft war, eine Bestattung durch den Pfarrer seiner Kirche oder Glaubensgemeinschaft jedoch wegen besonderer Gründe, insbesondere wegen eines ausdrücklichen Wunsches des Verstorbenen, nicht möglich ist. Der Pfarrer der anderen Kirche oder Glaubensgemeinschaft ist davon in Kenntnis zu setzen.“


Für die Begleitung der Angehörigen und die Bestattung des Verstorbenen ist der Pfarrer zuständig, in dessen Gemeindegebiet der Verstorbene seinen letzten Hauptwohnsitz hatte.
Soll ein anderer Pfarrer die Bestattung vornehmen, so muss der zuständige Pfarrer am Hauptwohnsitz „überweisen“ (Dimissoriale).

In der Regel findet der Verstorbene auf dem Friedhof seines Wohnortes seine letzte Ruhestätte, doch Ausnahmen sind möglich. Maßgeblich sind die staatlichen Bestattungsgesetze und die kommunalen Satzungen der Friedhöfe.

Häufige Fragen zur Beerdigung

Bestattung nach einem Selbstmord?
Verstorbene evangelische Kirchenmitglieder, die ihrem Leben selbst ein Ende gesetzt haben, werden kirchlich beerdigt. In der Lebendordnung der Evang. Kirche heißt es:
"Auch wenn ein Gemeindeglied sich das Leben genommen hat, wird es kirchlich bestattet. Damit bezeugt die Kirche, dass die Liebe Christi bis in die tiefste menschliche Verzweiflung hineinreicht. Sie verschweigt aber auch nicht, dass Gott allein der Herr über Leben und Tod ist und wir nach seinem Willen unserem Leben nicht selbst ein Ende setzen sollen."

Was ist, wenn ein Kind tot geboren wird oder kurz nach der Geburt stirbt?
Stirbt ein Kind ungetauft oder ist es tot geboren, so wird es kirchlich bestattet, wenn die Eltern es wünschen.

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