Menu
Menü
X

Urnenfriedhof

Not-Gottes-Kapelle

Leben wir, so leben wir dem Herrn; sterben wir, so sterben wir dem Herrn…
Römer 14,8

Die Evangelische Kirchengemeinde Bensheim-Auerbach hat seit 2010 einen eigenen Urnenfriedhof, der im Kirchwald vor der Not-Gottes-Kapelle liegt. Die Grablege für die Urnen befindet sich innerhalb der wieder aufgeführten Grundmauern einer Wallfahrtskirche, die im Mittelalter hier stand. Über den so eingefriedeten Bereich erhebt sich ein altes Oberammergauer Kruzifix.

Grundsätzlich können auf diesem Waldfriedhof Urnen mit der Asche von Verstorbenen beigesetzt werden, die zum Zeitpunkt ihres Todes Gemeindeglieder der Evangelischen Kirchengemeinde Bensheim-Auerbach und Hochstädten sind. Für die Bestattung von Familienangehörigen die keine Gemeindeglieder sind bedarf es einer vorherigen Zustimmung des Kirchenvorstandes. Gemeindeglieder können für sich und Familienangehörige den Anspruch auf einen Urnenplatz erwerben. Dieser Anspruch ist dauerhaft an die Person gebunden und ist nicht übertragbar. Als Ruhefrist sind 30 Jahre festgelegt.

Nach dem Gesetz muss für die Überführung eines Toten immer ein Beerdigungsinstitut beauftragt werden. Wenn die Urnenbeisetzung an der Not-Gottes vorgesehen ist, müssen die Angehörigen die Überführung der Urne an die offizielle Adresse der Kirchengemeinde veranlassen.

Die Beisetzung findet in einer gottesdienstlichen Trauerfeier mit Pfarrer oder Pfarrerin statt. Die Not-Gottes-Kapelle steht dafür als Gottesdienstraum zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, dass die Feier kirchenmusikalisch begleitet wird.

Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein!    Jesaja 43,1

Es versteht sich, dass die Namen aller, die hier bestattet werden, mit Geburts- und Sterbedatum auf einem vor dem Grabfeld aufgestellten Gedenkstein festgehalten werden. Für die Angehörigen erübrigen sich Blumenschmuck und Grabpflege. Das Grabfeld ist mit einem Bodendecker bepflanzt und wird von der Kirchengemeinde gepflegt.

Die Evangelische Kirchengemeinde hat alle Leistungen in einer Gebührenordnung festgelegt, die alle einmaligen und laufenden  Aufwendungen einschließt. Selbstverständlich beantworten das Pfarrbüro und die Pfarrer gerne Ihre Fragen.

Downloads

Informationsblatt zum Urnenfriedhof
Friedhofssatzung des Urnenfriedhofs
Gebührenordnung des Urnenfriedhofs

top