Pfarrwahl von Pfarrer Lukas von Nordheim zum Inhaber der Pfarrstelle II
Bekanntgabe des Ergebnisses der Pfarrwahl nach § 22 Pfarrstellengesetz der EKHN
Der Kirchenvorstand hat in seiner Sitzung am Montag, 31. August 2020
Pfarrer Lukas von Nordheim
zum Inhaber der Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Bensheim-Auerbach mit Hochstädten gewählt. Das Ergebnis wird hiermit der Gemeinde bekannt gegeben auf der Homepage (www.bergkirche-auerbach.ekhn.de) und per Aushang in allen Einrichtungen und Gebäuden.
Der Kirchenvorstand hat in seiner Sitzung am Montag, 31. August 2020 Pfarrer Lukas von Nordheim zum Inhaber der Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Bensheim-Auerbach mit Hochstädten gewählt. Das Ergebnis wird hiermit der Gemeinde bekannt gegeben auf der Homepage (www.bergkirche-auerbach.ekhn.de) und per Aushang in allen Einrichtungen und Gebäuden. Nach § 23 Abs. 3 Pfarrstellengesetz der EKHN kann jedes nach der Kirchengemeindewahlordnung wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Wahl einlegen. Der Einspruch kann nach § 27 Pfarrstellengesetz der EKHN nur begründet werden mit der Gesetzwidrigkeit des Besetzungsverfahrens oder erheblichen Bedenken gegen Lehre und Lebensführung des Gewählten oder einer wesentlich eingeschränkten Dienstfähigkeit des Gewählten.
Auerbach, 1. September 2020
Christof Achenbach,Pfarrer und Vorsitzender des Kirchenvorstandes